AGB

1. Geschäftsverkehr

In unserem Geschäftsverkehr gehen wir davon aus, dass es sich bei unseren Kunden um Vollkaufleute handelt. Wir beschränken uns daher auf die wichtigsten Punkte. Weichen Ihre Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

Aufgrund der Komplexität in Variation und ggf. Einbau unserer Produkte, gilt ein Kaufvertrag erst als Rechtsgültig, nachdem er als schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) unsererseits bestätigt wurde. Sämtliche Angebote bezüglich Ware, Preis, Lieferzeiten, Einbau, sowie Einbauzeitpunkt- und Dauer werden erst mit der Auftragsbestätigung bindend.

 

2. Maß- und Gewichtsangaben

Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten, Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte und solange unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns ausdrücklich als „Zusicherung“ Ihnen schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten. Aus drucktechnischen Gründen kann es bei den Katalogabbildungen zu Farbabweichungen (z. B. bei Stahl, Holz) gegenüber dem Originalprodukt kommen.

 

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich Netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden. Wir behalten uns vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information. Sollte es zu gravierenden Änderungen auf dem Rohstoffmarkt kommen, behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend anzupassen.

 

4. Liefertermin

Unsere Liefertermine werden bei jedem Auftrag individuell bestimmt und im Kaufvertrag bindend festgehalten. Sollte sich die Anlieferung und Abnahme der von uns hergestellten Produkte aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind verzögern, so wird bei Teillieferungen spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung der Teilrechnungsbetrag sofort fällig. Bei Verzögerungen während der Schlussabnahme reduziert sich die dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Prüfungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen um die vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerung. Maßgebend dafür ist die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag von uns bestätigte Lieferwoche. Diese Vereinbarung ist Bestandteil unserer für Sie optimal erstellten Kalkulationen und somit die Basis für die erfolgreiche Abwicklung des Projektes. Sollte eine Anlieferung der hergestellten Produkte am gewünschten Aufstellungsort zum geplanten Termin nicht möglich sein, so lagern wir, sofern Lagerkapazitäten bei uns verfügbar sind, diese Produkte auf Wunsch zwei Wochen lang, kostenfrei auf unserem Gelände ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Lagerkapazitätsgründen nach Ablauf dieser Frist 3% vom Netto-Waren-Wert pro angefangenen Monat berechnen müssen. Bei sehr großen Bestellung, die die Lagerkapazität überschreitet, werden die gesamten Kosten einer externen Einlagerung an den Auftraggeber weitergegeben. Ab dem Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft, geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über, sofern diese Gefahr vom Auftragnehmer nicht grobfahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde

 

5. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend. Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 3 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid eingegangen ist.

 

6. Doppelbestellungen

Telefonisch oder schriftlich, sofern sie von uns nicht rechtzeitig erkannt werden, betrachten wir als selbstständige Aufträge und wir müssen bei zu später Stornierung auf deren Erfüllung bestehen.

 

7. Eigentumsvorbehalt, Verarbeiterklausel, Vorausabtretung

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus Kontokorrent. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern. Transportkosten fallen dabei dem Käufer zur Last.

 

8. Zahlungsweise

Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen: 3 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 14 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Teilzahlungen zu vereinbaren oder die Zahlungen individuell im Kaufvertrag zu vereinbaren.

Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, per Nachnahme zu beliefern bzw. Zahlungssicherheiten von bis zu 100 % des Warenwertes zu vereinbaren. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

 

9. Montage

Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch, gemäß unserer jeweils gültigen Montagebedingungen. Wir sind berechtigt, Subunternehmer damit zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen und separat. Montage-Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar.

 

10. Transport

Mit der Warenübergabe an den Transportführer (Post, Bahn, Paketdienst, Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt und das Risiko geht auf unseren Kunden über. Um das Transportrisiko abzudecken, können wir auf ausdrücklichen Wunsch hin eine Transportversicherung abschließen. Dieser Wunsch muss uns schriftlich mitgeteilt werden und die Kosten für die Transportversicherung trägt der Käufer.

Beim Empfang der Ware ist diese auf Ihre Unversehrtheit zu prüfen. Bei Vorliegen eines Transportschadens rufen Sie uns bitte umgehend an. Wenn es im Rahmen einer zügigen Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere dann, wenn stark abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten auftreten, damit Sie schnellstmöglich Ihre Ware erhalten.

 

11. Gewährleistung

Für alle unsere Produkte geben wir eine Qualitätsgarantie von 2 Jahren. Gewährleistungsvoraussetzung bei Naturprodukten wie Holz ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung. Bei Mängelanzeige bieten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Wandlung. Für die Mängelbeseitigung steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

 

12. Datenspeicherung

Personen und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten wir, soweit geschäftsnotwendig, im zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG). Hiervon geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl. entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Münster Westfalen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts.

 

14. Sonstiges

Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.